Unabhängig davon, ob Textilien im Internet, beim Versandhandel, über Katalog oder beim Händler nebenan angeboten werden, sie müssen immer den Richtlinien des Textilkennzeichnungsgesetzes entsprechen. Dieses Gesetz, in der abgekürzten Form als TextilKennzG geschrieben, ist eine verpflichtende Vorschrift, welche bestimmt, dass Textilien mit Informationen über die Zusammensetzung der verwendeten textilen Rohstoffe versehen werden müssen. Mit dem Textilkennzeichnungsgesetz wurde eine Grundlage geschaffen, um dem Verbraucher eine Kenntnis über die Rohstoffe in textilen Fasern zu ermöglichen und wettbewerbswidriges Verhalten bei Fehlen der entsprechenden Informationen zu ahnden.
Der Kenntlichmachung von Ausgangsmaterialien, welche für die Herstellung von textilen Stoffen eingesetzt werden, unterliegen alle Textilwaren, welche im Textilkennzeichnungsgesetz beschrieben sind. Dies sind zunächst textile Erzeugnisse, welche mindestens 80% textile Fasern enthalten. Das betrifft vorwiegend Bekleidung. Viele weitere Gebrauchsgegenstände und Heimtextilien müssen ebenfalls nach dem TextilKennzG beschriftet werden. Deshalb sind die geforderten Informationen auf Matratzenteilen, Erzeugnissen für Camping wie beispielsweise Zelte und Schlafsäcke, jegliche Arten von Futterstoffen in Schuhwerk oder Kleidung enthalten. Neben diesen textilen Waren sind Möbelbezugsmaterialien und Fußbodenbeläge mit einem entsprechenden Gehalt an textilen Fasern ebenfalls zu kennzeichnen.
Einer Pflicht zur Kennzeichnung von textilen Rohstoffen in Textilien unterliegt nicht nur der Handel sondern gleichfalls die Textilindustrie bereits bei der Fertigung von Textilarten. Durch das Textilkennzeichnungsgesetz, welches eine wichtige Informationsquelle für den Verbraucher darstellt, sind Rückschlüsse auf die Trageeigenschaften, die Stoffqualität und die gesundheitliche Bedeutung möglich.
Im TextilKennzG werden in Form von 16 Paragrafen ganz unterschiedliche Aspekte behandelt. Diese beinhalten zum Einen die Feststellung darüber, welche Materialien als Textilwaren bezeichnet werden dürfen. Zum Anderen existiert eine eindeutige Regelung über den Transport, die Lagerung und die Verteilung der Textilwaren vom Erzeuger bis zum Handel. Geregelt wird weiterhin, wie Textilerzeugnisse jeweils zu benennen sind und welche qualitative und quantitative Zusammensetzung die Textilwaren besitzen. Dies betrifft vorrangig die gewichtsmäßige Auflistung der verarbeiteten textilen Rohmaterialien.
Ein zentraler Part des Gesetzes ist die klare Definition der Bezeichnung textile Ausgangsstoffe in Form von textilen Fasern. Diese Fasermaterialien können in der Textilverarbeitung speziellen Prozessen unterzogen werden, zu denen beispielsweise das Weben, Wirken oder Walken gehört. Daraus entstehen unterschiedlich beschaffene Gewebs-, Gestrick- oder Gewirkflächen, aus denen wiederum andere Endprodukte produziert werden, die über den Handel den Verbraucher erreichen. Dieser kann auf dem eingenähten textilen Label alle geforderten Kennzeichnungen lesen.